Kurz beantwortet
Zwei Balkonkraftwerke an einem einzigen Stromzähler sind nur zulässig, wenn ihre gemeinsame Einspeiseleistung 800 Watt nicht überschreitet und die addierte Modulleistung innerhalb der zulässigen 2000 Wp bleibt. Die Grenze gilt pro Zählpunkt, nicht pro Gerät, zwei separate Balkonkraftwerke mit jeweils voller 800 Watt Leistung an einem Zähler sind deshalb nicht erlaubt.
Stand: Juli 2026
Die 800 Watt Grenze gilt pro Zählpunkt
Viele gehen davon aus, dass sich die 800 Watt Grenze auf ein einzelnes Balkonkraftwerk bezieht, tatsächlich gilt sie aber für die gesamte Einspeiseleistung an einem Stromzähler. Wer zwei Balkonkraftwerke am selben Zähler betreiben möchte, muss deren addierte Wechselrichterleistung auf insgesamt 800 Watt begrenzen, zum Beispiel zwei Geräte mit je 400 Watt. Dieselbe Logik gilt für die Modulleistung, die addiert innerhalb der zulässigen 2000 Wp bleiben muss.
Wann zwei volle Anlagen möglich sind
Zwei vollwertige Balkonkraftwerke mit je 800 Watt Wechselrichterleistung lassen sich nur betreiben, wenn dafür zwei separate Stromzähler vorhanden sind, etwa bei getrennt abgerechneten Wohneinheiten. In einem normalen Einfamilienhaus oder einer einzelnen Wohnung mit nur einem Zähler ist das in der Regel nicht der Fall, dort bleibt es bei der gemeinsamen 800 Watt Grenze für alle angeschlossenen Anlagen.
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Balkonkraftwerke mit 800 Watt Wechselrichter und bis zu 2000 Watt Modulen gibt es in der Balkonkraftwerk Kategorie, wie die Anmeldung im Marktstammdatenregister abläuft, erklärt der Artikel Balkonkraftwerk anmelden.
Häufige Fragen
Darf ich zwei Balkonkraftwerke an einem Zähler betreiben?
Ja, solange die addierte Einspeiseleistung beider Geräte zusammen 800 Watt nicht überschreitet.
Gilt die 800 Watt Grenze pro Gerät oder pro Haushalt?
Die Grenze gilt pro Stromzähler, also für die gesamte gleichzeitig eingespeiste Leistung an diesem Zählpunkt, nicht pro einzelnem Gerät.
Wie melde ich zwei Balkonkraftwerke am selben Zähler an?
Beide Geräte werden gemeinsam im Marktstammdatenregister erfasst, wichtig ist dabei die korrekte Angabe der addierten Gesamtleistung.