Kurz beantwortet
Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen bis 10 kWp liegt vom 1. Februar bis 31. Juli 2026 bei 7,78 ct pro kWh für Teileinspeisung und 12,34 ct pro kWh für Volleinspeisung. Ab dem 1. August 2026 sinkt der Satz durch die planmäßige halbjährliche Degression von einem Prozent auf voraussichtlich rund 7,70 ct pro kWh.
Stand: Juli 2026
Teileinspeisung oder Volleinspeisung
Bei der Teileinspeisung wird nur der nicht selbst verbrauchte Solarstrom vergütet, der niedrigere Satz gilt für den überschüssigen Anteil. Bei der Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Strom ins Netz eingespeist und mit dem höheren Satz vergütet, dafür entfällt der Eigenverbrauch komplett. Für die meisten Eigenheime lohnt sich trotz des niedrigeren Satzes die Teileinspeisung, da jede selbst verbrauchte Kilowattstunde rund 30 bis 35 ct Netzstrom einspart, deutlich mehr als der Einspeisesatz.
Degression: So sinkt die Vergütung
Seit 2024 sinkt die Einspeisevergütung nicht mehr monatlich, sondern halbjährlich um ein Prozent. Die nächste Absenkung greift am 1. August 2026. Wichtig zu wissen, der Satz, der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gilt, bleibt für 20 Kalenderjahre plus das Inbetriebnahmejahr garantiert, spätere Absenkungen betreffen nur neu angeschlossene Anlagen.
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Häufige Fragen
Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?
Für Anlagen bis 10 kWp liegt sie bei 7,78 ct pro kWh bei Teileinspeisung und 12,34 ct pro kWh bei Volleinspeisung, gültig bis 31. Juli 2026.
Wann sinkt die Einspeisevergütung als nächstes?
Am 1. August 2026 greift die nächste halbjährliche Degression von einem Prozent.
Bleibt die Einspeisevergütung nach der Absenkung gleich hoch?
Ja, der bei Inbetriebnahme geltende Satz ist für 20 Kalenderjahre plus das Inbetriebnahmejahr garantiert, spätere Absenkungen betreffen nur neue Anlagen.
Lohnt sich Teileinspeisung oder Volleinspeisung mehr?
Für die meisten Eigenheime lohnt sich die Teileinspeisung, da der Eigenverbrauch deutlich mehr Netzstromkosten spart als die Volleinspeisung zusätzlich vergütet.